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Es ist ein Glücksspiel – man gewinnt mal und mal verliert man.

Jeder halbwegs intelligente Spieler weiß, wenn er eine Wette platziert, einen Einsatz im Casino oder beim Poker wagt, dass dieser Einsatz auf der Kippe steht. Je nach Art des Spiels geht es tatsächlich nur um Glück, oder vielleicht auch enormes Durchhaltevermögen und ebenso große Cash-Reserven.

Doch des Risikos, seinen Einsatz jederzeit verlieren zu können, sollte sich jeder Spieler bewusst sein. Und, wie man so schön sagt, Spielschulden sind Ehrenschulden. Wenngleich diese Aussage im Einzelfall begutachtet werden sollte.

Casinos schütten jedes Jahr Millionen von Dollar oder Euro an Gewinnen aus. Die Casinos sind sich des finanziellen Risikos bewusst, welches mit der Betreibung eines solchen Geschäfts verbunden ist, bewusst. Milliardenschwere Versicherungssummen werden abgeschlossen, für den Fall der Fälle. Und Vorsichtsmaßnahmen, um das Casino vor Betrug zu schützen, sind ständig im Einsatz.

Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil brachte einen Spieler aus der Schweiz wieder sehr rigoros zur Besinnung, nachdem er Spielschulden nicht begleicht und seine Spielsucht anführte, mit der Begründung, das Casino hätte ihn daher gar nicht erst spielen lassen dürfen.

Spielsucht ist ein sensibles Thema.

Seriöse Casinos versuchen den Spieler vor Spielsucht zu schützen, bzw. davor, sich um Haus und Hof zu spielen. Mitarbeiter werden ständig trainiert, um auf die auch nur geringsten Anzeichen von Spielsucht und der Gefahr, dass ein Spieler genau dieses tut, zu reagieren und dem vorzubeugen. Nicht wenige Spieler werden jährlich vom Casinospiel ausgeschlossen, weil sie dem Online-Kundendienst anvertraut haben, dass dies ihr letztes Geld ist und sie eigentlich nicht mehr spielen sollten. Dies kann sehr schnell einen unfreiwilligen Ausschluss zur Folge haben, zum Schutz des Spielers.

Es gibt die andere Seite – Spieler, die nicht zu ihren Verlusten stehen wollen.

Doch gibt es auch andere Varianten. Es gibt den Spieler, der am nächsten Tag nicht mehr wahrhaben will, dass er diese eine große Verlustwette abgeschlossen oder diese Kugel am Roulette-Tisch noch gespielt und damit eine Menge Geld verloren hat. Auch davor muss ein Casino sich zu schützen wissen.

Im Falle des Schweizers ging es für den Spieler nicht gut aus, das Ritz Casino in London konnte sich die Verluste zurückholen.

Es ging um die Summe von 2 Millionen £, und der Schweizer Geschäftsmann hatte einen Scheck über diese Summe an das Casino ausgestellt. Das Ritz Casino in London akzeptierte den Scheck. Der Spieler erhielt seine Chips. Am selben Abend verspielte er die gesamte Summe am Roulette-Tisch. Den Scheck ließ er platzen.

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Das Casino zeigte sich wenig amüsiert und klagte die Summe ein. Mit Erfolg. Als der Spieler sich im Gericht verantworten musste, führte er seine Spielsucht als Argument an. Er gab an, er sei ‚anfällig für Spielsucht und wäre von einem verzweifelten, rasenden und unkontrollierten Glücksspielrausch erfasst worden‘. Das Gericht kaufte ihm dies offensichtlich nicht ab. Der Schweizer wurde verurteilt, die Summe zu zahlen.

Der Spieler reicht eine Gegenklage ein, und versucht, noch mehr Geld zu retten.

Hierauf wollte er es nicht beruhen lassen. Safa Abdulla Al-Geabury reichte eine Gegenklage ein. Er wollte nicht nur die 2 Millionen nicht zahlen, er klagte auf eine Rückzahlung von 3,4 Millionen £, welche er in den vergangenen Jahren in dem Casino gelassen hatte.

Die Gegenklage wurde vom Gericht abgewiesen. Der Schweizer wurde verdonnert, nicht nur die 2 Millionen zu zahlen, sondern auch Zinsen, welche sich angehäuft hatten. Des Weiteren dürfte er auch die Verfahrenskosten tragen müssen, doch dies sollte nicht mehr sein als ein Tropfen im Vergleich mit den Millionenverlusten.

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Der Schweizer Milliardär hat sich gründlich in die Nesseln gesetzt und einen sehr teuren und, im Nachhinein, sehr zeitaufwändigen, Spielrausch erlebt. Laut seines Beraters, Kevin Pettican, hat Al-Geabury sich bereits seit 2009 in mehreren Casinos vom Spiel ausschließen lassen, in einigen dieser auf Lebenszeit.

Als bekannter Milliardär in London, mit Wohnsitz in London sowie Genf, galt der Spieler wohl eher als kreditwürdig. Ein Selbstausschluss lag nicht vor. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Spieler ein Spielproblem in diesem Casino nicht erwähnt hatte, dass demnach keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, und seine Kredibilität lediglich aufgrund seines finanziellen Hintergrunds beurteilt werden konnte.